Allgemeine Geschäftsbedingungen der Integra International B.V. (ebenfalls handelnd unter den Namen: Integra Lifestyle, Mastic Horse, Mastic Spa und Masticare)

Alle unsere Lieferungen und Leistungen unterliegen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus zwei Teilen:

Teil A der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt, wenn Sie als Verbraucher (Privatkunde) mit uns Geschäfte tätigen, und

Teil B der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt, wenn Sie in Ausübung Ihres Berufs oder Gewerbes (Geschäftskunde) mit uns Geschäfte tätigen.

TEIL A Lieferungen und Leistungen an Verbraucher

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

1.1 Verbraucher: Ein Verbraucher ist der Käufer/Abnehmer von Waren/Dienstleistungen als natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder im Namen eines Unternehmens handelt.

1.2 Integra: Integra International B.V., die dem Trusted Shops-Gütezeichen angehört, und mit der der Verbraucher Geschäfte tätigt.

1.3 Fernabsatz: Eine Verkaufsform, bei der Integra eine oder mehrere Kommunikationstechniken einsetzt, um einen Fernabsatzvertrag zu schließen.

1.4 Vertrag: Jeder Vertrag zwischen dem Verbraucher und Integra, einschließlich Fernabsatz.

1.5 Preis: Der Preis für Waren oder Dienstleistungen.

1.6 Angebot: Jedes Angebot von Integra bezüglich Produkten oder Dienstleistungen mit den dazugehörigen Bedingungen, die für sie gelten.

1.7 Widerrufsrecht: Das Recht, dass der Verbraucher einen Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung ohne Angabe von Gründen auflösen kann.

1.8 Kundenbewertungen/-rezensionen: Die Bewertungen oder Rezensionen, die von Verbrauchern abgegeben werden, unabhängig davon, ob sie von Integra dazu eingeladen wurden oder nicht.

Kontaktdaten von Integra:

Integra International B.V.

Ruurloseweg 2

7141 KC Groenlo

Postbus 45

7140 AA Groenlo

Telefon: 0031 (0)544 462477

E-Mail: Info@integralifestyle.nl

Handelsregisternummer (KvK): 08027604

Niederl. USt-ID: 0016.78.267.B01

Artikel 2: Anwendbarkeit

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und alle Verträge im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Produkten sowie der Erbringung von Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese über die Website(s) von Integra erfolgen oder nicht.

2.2 Der Kunde akzeptiert die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, indem er ein Angebot annimmt oder eine Bestellung aufgibt, unabhängig davon, ob dies über die Website(s) von Integra erfolgt oder nicht. Vor dem Abschluss eines Fernabsatzvertrags wird dem Verbraucher der Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Ist dies nach vernünftigem Ermessen nicht möglich, so gibt Integra vor Abschluss des Fernabsatzvertrags an, wo die Allgemeinen Geschäftsbedingungen elektronisch eingesehen werden können und dass sie auf Wunsch des Verbrauchers so schnell wie möglich kostenlos zugesandt werden können.

2.3 Alle von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bestimmungen zwischen Integra und dem Verbraucher bedürfen der Schriftform.

Artikel 3: Angebote

3.1 Jedes Produkt- oder Dienstleistungsangebot enthält eine vollständige und möglichst genaue Beschreibung der angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Offensichtliche Fehler und/oder Irrtümer im Angebot sind für Integra nicht bindend.

3.2 Integra unterbreitet das Angebot in einer Weise, so dass es für den Verbraucher eindeutig erkennbar ist, welche Rechte und Pflichten er bei Annahme des Angebots hat.

3.3 Sofern das Angebot von begrenzter Gültigkeitsdauer ist oder an Bedingungen geknüpft ist, ist dies im Angebot ausdrücklich angegeben.

Artikel 4: Zustandekommen des Vertrags

4.1 Ein Vertrag kommt erst nach Annahme und schriftlicher Bestätigung durch Integra zustande. Außer in der im folgenden Absatz genannten Situation kommt in dem Fall, dass Integra den Vertrag nicht schriftlich bestätigt hat, ein Vertrag dadurch zustande, dass Integra mit der Ausführung beginnt.

4.2 Sofern der Verbraucher das Angebot auf elektronischem Wege angenommen hat, bestätigt Integra unverzüglich den Eingang der Annahme des Angebots auf elektronischem Wege. Solange der Eingang dieser Annahme nicht bestätigt wurde, hat der Kunde die Möglichkeit, den Vertrag aufzulösen.

4.3 Integra wird dem Verbraucher die für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Diese Informationen umfassen unter anderem: die Hauptmerkmale von Produkten oder Dienstleistungen, den Preis einschließlich aller Steuern, Lieferkosten, die Zahlungsmethode, die Ausführung und Lieferung sowie das Bestehen des Widerrufsrechts (siehe Artikel 5).

4.4 Integra ist berechtigt, innerhalb des gesetzlichen Rahmens die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers zu prüfen und eine Bestellung oder eine Anfrage abzulehnen, wenn Integra auf der Grundlage dieser Prüfung gute Gründe hat, den Vertrag mit dem betreffenden Verbraucher nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu schließen.

Artikel 5: Widerrufsrecht

5.1 Bei Fernabsatzgeschäften hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag mit Integra innerhalb einer Frist von 14 Tagen aufzulösen.

5.2 Die in Absatz 1 genannte Frist beginnt an dem Tag, nachdem der Verbraucher oder ein durch den Verbraucher im Voraus benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Produkt erhalten hat, oder, wenn ein Verbraucher mehrere Produkte bestellt hat, an dem Tag, nachdem der Verbraucher die letzte Lieferung erhalten hat.

5.3 Im Falle der Erbringung einer Dienstleistung durch Integra beginnt die in Absatz 1 genannte Frist am Tag nach Abschluss des Vertrags mit dem Verbraucher.

5.4 In dem Fall, dass Integra ihren Informationspflichten bezüglich des Widerrufsrechts nicht nachkommt, gilt eine Widerrufsfrist von 12 Monaten, es sei denn, Integra kommt ihren Informationspflichten noch nach, wobei ab diesem Zeitpunkt eine Frist von 14 Tagen gilt.

5.5 Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er dies Integra mittels des Widerrufsformulars mitzuteilen oder auf andere Weise unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen. Lediglich die Kosten für die Rücksendung der Produkte gehen zu Lasten des Verbrauchers. Der Verbraucher ist verpflichtet, das/die Produkt(e) mit allen gelieferten Zubehörteilen, wenn möglich im Originalzustand und in der Originalverpackung, so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, nachdem er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat, an Integra zurückzusenden. Liegt eine nachweisbare Wertminderung des Produktes vor, so haftet hierfür der Verbraucher.

5.6 Wenn der Verbraucher den Vertrag gekündigt hat, bezüglich dessen er eine Empfangsbestätigung erhält, erstattet Integra den vom Verbraucher gezahlten Betrag innerhalb von 14 Tagen nach der Kündigung des Vertrags durch den Verbraucher. Integra kann mit der Erstattung warten, bis sie das Produkt vom Verbraucher zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher nachgewiesen hat, dass er das Produkt zurückgegeben hat.

5.7 Integra kann die folgenden Produkte und Dienstleistungen vom Widerrufsrecht ausschließen, jedoch nur, wenn Integra dies bei der Erstellung des Angebots oder zumindest rechtzeitig vor Vertragsabschluss deutlich erklärt hat:

1. Produkte oder Dienstleistungen, deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die Integra keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können,

2. Verträge, die im Zuge einer öffentlichen Auktion abgeschlossen wurden. Eine öffentliche Auktion ist eine Verkaufsmethode, bei der Produkte, digitale Inhalte und/oder Dienstleistungen durch Integra an Verbraucher angeboten werden, die entweder persönlich anwesend sind oder die Möglichkeit haben, persönlich bei der Auktion unter Leitung eines Auktionsleiters anwesend zu sein, und bei der der erfolgreiche Bieter verpflichtet ist, die Produkte, digitalen Inhalte und/oder Dienstleistungen zu erwerben,

3. Dienstleistungsverträge, nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung, jedoch nur, wenn:

a. die Erbringung mit der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat, und

b. der Verbraucher zugestimmt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald der Unternehmer den Vertrag vollständig erfüllt hat,

4. Dienstleistungsverträge für die Bereitstellung von Unterkünften, sofern in dem Vertrag ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum für die Ausführung vorgesehen ist und es sich nicht um Wohnzwecke, Güterverkehr, Autovermietung und Catering handelt,

5. Verträge in Bezug auf Freizeitaktivitäten, wenn im Vertrag ein bestimmter Termin oder eine bestimmte Ausführungsdauer vorgesehen ist,

6. Produkte, die nach Vorgabe spezifisch für den Verbraucher hergestellt werden, nicht vorgefertigt sind und auf der Basis einer individuellen Wahl oder Entscheidung durch den Verbraucher hergestellt werden oder die eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind,

7. Produkte mit beschränkter Haltbarkeit,

8. Versiegelte Produkte, die aufgrund des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht geeignet sind für eine Rücknahme und deren Versiegelung nach der Lieferung gebrochen wurde,

9. Produkte die nach Lieferung durch Ihren Charakter unvermeidlich mit anderen Produkten vermischt werden,

10. Alkoholische Getränke, deren Preis bei Abschluss des Vertrages vereinbart wurde und deren Lieferung erst nach 30 Tagen erfolgen kann und deren tatsächlicher Wert von Marktschwankungen abhängig ist, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,

11. Versiegelte Audio-oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, deren Versiegelung nach Lieferung gebrochen wurde,

12. Zeitungen, Zeitschriften und Magazine, mit Ausnahme von Abonnements von diesen,

13. Lieferung von digitalen Inhalten, ausgenommen auf einem materiellen Träger, aber nur sofern:

a. die Ausführung mit ausdrücklicher vorausgehender Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat, und

b. der Verbraucher den Verlust seines Widerrufsrechts anerkannt hat.

Artikel 6: Preis

1. Die Preise der Produkte und/oder Dienstleistungen werden während der im Angebot genannten Frist nicht erhöht, mit Ausnahme von Preisänderungen aufgrund einer Änderung von Mehrwertsteuersätzen.

6.2 Abweichend vom vorstehenden Absatz kann Integra Produkte oder Dienstleistungen, deren Preise Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegen und auf die Integra keinen Einfluss hat, mit variablen Preisen anbieten. Im Angebot wird angegeben, dass der Preis Schwankungen unterliegt und dass die genannten Preise Richtpreise sind.

6.3 Preiserhöhungen innerhalb von 3 Monaten nach Zustandekommen des Vertrages sind nur zulässig, sofern sie die Folge von gesetzlichen Regelungen oder Bestimmungen sind.

6.4 Preiserhöhungen ab 3 Monaten nach Vertragsabschluss sind zulässig, sofern sie sich aus gesetzlichen Vorschriften oder Bestimmungen ergeben.

6.5 Der Verbraucher ist berechtigt, den Vertrag an dem Tag zu kündigen, an dem die Preiserhöhung wirksam wird.

6.6 Die im Angebot über Produkte und Dienstleistungen genannten Preise sind inklusive Umsatzsteuer.

Artikel 7: Registrierung

7.1 Dem Verbraucher wird die Möglichkeit geboten, sich über die Website(s) von Integra unter Verwendung eines Benutzernamens und einer E-Mail-Adresse zu registrieren und sich anschließend über „Mein Konto“ mit einem Passwort seiner Wahl auf der/den Website(s) von Integra anzumelden.

7.2 Der Verbraucher ist verpflichtet, seine Registrierungs- und Anmeldedaten, einschließlich seines Passworts, streng vertraulich zu behandeln. Integra haftet nicht für den Missbrauch der vorgenannten Daten durch Unbefugte. Alle Handlungen, die über das Konto des Verbrauchers vorgenommen werden, gelten als im Namen des Verbrauchers erfolgt und gehen deshalb zu dessen Lasten und Gefahr.

Artikel 8: Auftrag und Ausführung der Bestellung

8.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist Integra verpflichtet, die Bestellung spätestens innerhalb von 30 Tagen zu liefern. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

8.2 Integra wird die Annahme und Ausführung einer Bestellung mit großer Sorgfalt behandeln.

8.3 Sofern Integra nicht in der Lage ist, innerhalb von 30 Tagen zu liefern, wird Integra den Verbraucher benachrichtigen und ihm die Möglichkeit bieten, den Kauf zu stornieren. Dabei ist der vom Verbraucher bereits gezahlte Betrag so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen, zu erstatten.

8.4 Die Lieferung der Ware erfolgt an die vom Verbraucher angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

8.5 Sofern nicht anders vereinbart, trägt Integra das Risiko des Verlustes/der Beschädigung der Ware bis zum Zeitpunkt der Lieferung.

8.6 Der Verbraucher ist verpflichtet, Ungenauigkeiten in den erhaltenen oder bereitgestellten Informationen an das Unternehmen zu melden.

Artikel 9: Zahlung

9.1 Der Verbraucher hat den fälligen Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware(n) oder Erbringung der Dienstleistung(en) zu zahlen, sofern mit Integra nichts anderes vereinbart wurde.

9.2 Der Verbraucher muss die Zahlungen an Integra gemäß dem Bestellverfahren und den auf der Website angegebenen Zahlungsarten leisten. Integra ist berechtigt, die angebotenen Zahlungsarten zu ändern. Im Falle einer Zahlung nach Lieferung der Ware hat der Verbraucher eine Zahlungsfrist von 14 Tagen, beginnend mit dem Tag nach der Lieferung.

9.3 Wenn der Verbraucher seine Zahlungsverpflichtung(en) nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet der Verbraucher gesetzliche Zinsen auf den Betrag, der noch fällig ist, nachdem Integra den Verbraucher über den Zahlungsverzug informiert hat und Integra dem Verbraucher eine Frist von 14 Tagen eingeräumt hat, um seine Zahlungsverpflichtungen noch zu erfüllen, und Integra ist berechtigt, die ihr entstandenen außergerichtlichen Inkassogebühren in Rechnung zu stellen. Diese Inkassokosten betragen: maximal 15 % auf ausstehende Beträge bis 2.500,00 €; 10 % auf die nachfolgenden 2.500,00 € und 5 % auf die nachfolgenden 5.000,00 € mit einem Mindestbetrag von 40,00 €. Von den vorgenannten Beträgen und Prozentsätzen kann Integra zugunsten des Verbrauchers abweichen.

Artikel 10: Beschwerden und Streitigkeiten

10.1 Wenn der Verbraucher eine Beschwerde über das/die Produkt(e) oder die Dienstleistung(en) hat, kann er eine Beschwerde per Telefon, E-Mail oder Post bei Integra einreichen.

10.2 Integra wird die Beschwerde so schnell wie möglich bearbeiten, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Beschwerde. Für die Erarbeitung einer Lösung wird eine Frist von höchstens 30 Tagen eingeräumt, es sei denn, die Situation lässt dies nicht zu. Die 30-Tage-Frist beginnt nach Eingang der Beschwerde bei Integra.

10.3 Gelingt es den Parteien nicht, innerhalb der genannten 30-Tage-Frist eine Lösung zu finden, kann der Verbraucher seine Beschwerde bei der Streitbeilegungskommission über die Europäische OS-Plattform einreichen: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Artikel 11: Lieferung

11.1 Alle Waren oder Dienstleistungen werden von Integra so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen geliefert. Wenn der Liefertermin nicht eingehalten werden kann, wird Integra den Verbraucher benachrichtigen.

11.2 Kann Integra nicht innerhalb von 30 Tagen liefern, ist der Verbraucher berechtigt, den Vertrag ohne zusätzliche Kosten aufzulösen. Bereits bezahlte Beträge werden von Integra innerhalb von 14 Tagen erstattet.

11.3 Teillieferungen sind in Absprache mit dem Verbraucher möglich.

11.4 Sofern Integra das bestellte Produkt oder die Dienstleistung nicht liefern kann, kann sie dem Verbraucher ein Ersatzprodukt oder eine Ersatzdienstleistung anbieten. Dem Verbraucher steht es frei, dies zu akzeptieren oder nicht.

Artikel 12: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

12.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag unterliegen niederländischem Recht.

12.2 Vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher Vorschriften werden alle Streitigkeiten dem zuständigen Gericht des Bezirks vorgelegt, in dem Integra ihren Sitz hat.

TEIL B Lieferungen und Leistungen an Geschäftskunden

Artikel 1 Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle

Angebote, Kostenvoranschläge, Lieferungen, Leistungen und/oder Verträge von Integra mit Sitz in Groenlo (KvK-Nummer 08027604), im Folgenden als „Integra“ bezeichnet.

1.2 Integra ist niemals an Abweichungen, Ergänzungen und Bestimmungen gebunden, die im Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen, es sei denn, sie wurden von Integra ausdrücklich und schriftlich akzeptiert. Die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird von Integra ausdrücklich abgelehnt.

1.3 Alle Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für diejenigen, für deren Handlungen oder Unterlassungen Integra haftbar gemacht werden kann.

1.4 Unter Kunde wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch

der Auftraggeber und Käufer verstanden, der mit Integra in Verhandlungen tritt

oder der einen Vertrag mit Integra abgeschlossen hat.

1.5 Soweit in diesen Geschäftsbedingungen von „Produkt“ die Rede ist, kann dies auch als „Dienstleistung“ gelesen werden.

Artikel 2 Angebot und Annahme

2.1 Alle Kostenvoranschläge und Angebote, die von oder im Namen von Integra gemacht werden, sind unverbindlich und können jederzeit widerrufen werden.

2.2 Angegebene Mengen und Produktbeschreibungen können abweichen. Für den Fall, dass die Produkte in Bezug auf Sortiment, Farbe, Zusammensetzung, Gewicht, Aufmachung usw. nur in geringem Maße von den zuvor bereitgestellten Bildern, Modellen, Mustern oder Beispielen oder anderweitig von dem, was vereinbart wurde, abweichen, so gelten die betreffenden Produkte als vertragsgemäß. Integra kann darüber hinaus nicht an ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag gebunden sein, wenn der Kunde vernünftigerweise hätte erkennen müssen, dass dieses oder dieser einen offensichtlichen Fehler oder einen Schreibfehler enthält.

2.3 Verträge kommen durch schriftliche Bestätigung durch Integra zustande. Für den Fall, dass Integra den Vertrag nicht schriftlich bestätigt hat, kommt ein Vertrag dadurch zustande, dass Integra mit der Ausführung beginnt.

2.4 Mündliche Zusagen von Vertretern oder Vermittlern von Integra binden Integra nur dann, wenn sie von Integra schriftlich bestätigt werden.

2.5 In dem Fall, dass aufgrund der Art, des Umfangs oder der Dringlichkeit eines Auftrags oder einer Bestellung keine Auftragsbestätigung versandt wurde, gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.

2.6 Die Beeinträchtigung der Gültigkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Artikel 3 Preis

3.1 Die Preise sind zuzüglich Umsatzsteuer und/oder anderer Abgaben oder im Zusammenhang mit dem Vertrag geschuldeter Kosten wie Reise- und Unterbringungskosten sowie Versand- und Transportkosten, sofern in den Angeboten oder Auftragsbestätigungen nicht anders angegeben.

3.2 Integra hat das Recht, Preiserhöhungen, die Einführung oder Erhöhung von Steuern und/oder anderen Abgaben, die nach Abschluss des Vertrages eintreten, an den Kunden weiterzugeben, unabhängig davon, ob sie vorhersehbar waren.

Artikel 4 Zahlung

4.1 Alle Zahlungen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug oder Verrechnung zu leisten, es sei denn, auf der Rechnung ist ausdrücklich etwas anderes vermerkt. Integra ist berechtigt, Rechnungen auf elektronischem Wege zu bereitzustellen.

4.2 Integra ist jederzeit berechtigt, Barzahlungen, Vorauszahlungen oder Sicherheiten für die Zahlung zu verlangen, die der Kunde sofort zu erfüllen hat.

4.3 Nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist ist der Kunde ohne Inverzugsetzung in Verzug und hat ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat zu zahlen, es sei denn, der gesetzliche Handelszinssatz ist höher; in diesem Fall ist der gesetzliche Handelszinssatz zu zahlen. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt berechnet, ab dem der Kunde in Verzug ist, bis zur vollständigen Begleichung des geschuldeten Betrags.

4.4 Alle Kosten für die Einziehung der vom Kunden geschuldeten Beträge gehen zu Lasten des Kunden. Darin enthalten sind alle nach vernünftigem Ermessen von Integra notwendigen außergerichtlichen Inkassokosten, einschließlich der Kosten für Rechtsbeistand, die auf 15 % der unbezahlten Forderung, mindestens aber auf 250,00 € festgesetzt werden.

4.5 Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Integra berechtigt, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise außergerichtlich aufzulösen und vom Kunden vollumfänglichen Schadenersatz zu verlangen.

Artikel 5 Lieferung

5.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Produkte durch Integra ab Lager. Die Gefahr für zu liefernde Produkte geht mit dem Versand (Verladung) aus einem Lager sofort auf den Kunden über.

5.2 Wenn Integra den Transport übernimmt, gehen die Transportkosten und das Risiko unmittelbar ab Versand (Verladung) zu Lasten des Kunden. Integra behält sich das Recht vor, Produkte per Nachnahme zu liefern (oder liefern zu lassen).

5.3 Verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, werden die Produkte auf Risiko des Kunden gelagert, der für alle zusätzlichen Kosten, einschließlich der Lagerkosten, haftet.

5.4 Rücksendungen werden von Integra nur nach schriftlicher Genehmigung entgegengenommen. Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Risiko des Kunden.

5.5 Vereinbarte Liefertermine sind ungefähre Angaben und können niemals als Fristen angesehen werden. Bei Überschreitung der Lieferfrist hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz, (Teil-)Rücktritt vom Vertrag oder auf ein Recht auf Aussetzung.

5.6 Integra ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung des Vertrages zu beauftragen und Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen.

5.7 Wenn sich bei der Ausführung des Vertrages herausstellt, dass es für seine ordnungsgemäße Ausführung erforderlich ist, ihn zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache anpassen. Der Kunde akzeptiert die Möglichkeit, den Vertrag zu ändern, einschließlich der Änderung des Preises und der Ausführungsfrist.

Artikel 6 Beschwerden

6.1 Der Kunde hat die von ihm gekauften Produkte bei Lieferung unverzüglich auf Menge, Art, Tauglichkeit und sonstige Eigenschaften zu prüfen bzw. prüfen zu lassen und erkennbare Mängel unverzüglich unter gleichzeitiger Übersendung einer schriftlichen Bestätigung an Integra zu melden.

6.2 Meldet der Kunde Art und Umfang sichtbarer Mängel nicht innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung schriftlich, gilt die Lieferung als vorbehaltlos abgenommen.

6.3 Nicht sichtbare Mängel sind Integra unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu melden. Die Meldung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten.

6.4 Beanstandet der Kunde nicht innerhalb der vorgenannten Fristen, so hat er keinen weiteren Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz.

6.5 Wenn festgestellt wird, dass ein Produkt mangelhaft ist und der Kunde dies rechtzeitig reklamiert hat, wird Integra nach eigenem Ermessen das mangelhafte Produkt innerhalb einer angemessenen Frist nach dessen Rückerhalt oder, wenn ein Rückerhalt nicht möglich ist, nach schriftlicher Mitteilung des Mangels durch den Kunden ersetzen oder reparieren oder dem Kunden eine Ersatzleistung gewähren. Im Falle eines Ersatzes ist der Kunde verpflichtet, das zu ersetzende Produkt an Integra zurückzusenden und das Eigentum daran an Integra oder an einen von Integra beauftragten Dritten zu übertragen, sofern Integra nichts anderes angibt.

6.6 Die rechtzeitige Reklamation des Kunden setzt seine Zahlungsverpflichtung nicht aus, und er bleibt auch weiterhin verpflichtet, die anderweitig bestellten Produkte abzunehmen und zu bezahlen.

6.7 Unbeschadet der gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einreden gegen Integra und die von Integra in die Vertragserfüllung einbezogenen Dritten ein Jahr.

Artikel 7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Das Eigentum an den von Integra an den Kunden verkauften und gelieferten Produkten geht erst dann auf den Kunden über, wenn und sobald der Kunde alle seine Verpflichtungen gegenüber Integra vollständig erfüllt hat.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte gesondert zu lagern, zu versichern und gegen Feuer-, Verbrühungs-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten. Die Rechte auf eine Zahlung aus einem Versicherungsvertrag werden hiermit vom Kunden im Voraus an Integra abgetreten.

7.3 Der Kunde darf die von Integra gelieferten Produkte, die unter den Eigentumsvorbehalt fallen, nur im normalen Geschäftsverkehr weiterveräußern, wobei der Kunde seinerseits zur Lieferung unter (verlängertem) Eigentumsvorbehalt verpflichtet ist.

7.4 Dem Kunden ist es untersagt, die von Integra gelieferten Produkte, die einem Eigentumsvorbehalt unterliegen, zu verpfänden oder zu belasten.

7.5 In dem Fall, dass Integra ihre in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Kunde Integra und den von Integra zu beauftragenden Dritten im Voraus die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Integra befindet, und diese Produkte zurückzunehmen.

Artikel 8 Pflichten des Kunden

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, Integra stets rechtzeitig jede Mitwirkung zu gewähren und alle Gegenstände, Daten, Informationen und Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen, die Integra für notwendig oder nützlich hält, um ihre Tätigkeiten und/oder Lieferungen rechtzeitig ausführen zu können.

8.2 Integra ist nur dann zur (weiteren) Erfüllung des Vertrages verpflichtet, wenn der Kunde die von Integra benötigten Daten und Informationen in der von Integra gewünschten Form und Weise zur Verfügung gestellt hat. Zusätzliche Kosten, die dadurch entstehen, dass der Kunde die erforderlichen Daten oder Informationen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt hat, gehen zu seinen Lasten.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, Integra unverzüglich über alle Tatsachen und Umstände zu informieren, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags von Bedeutung sein können, und garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden oder in seinem Namen gelieferten Daten und Informationen.

Artikel 9 Haftung

9.1 Integra haftet nicht für Schäden, die auf Nichtausführung, verspätete Ausführung oder unsachgemäße Ausführung eines Auftrages oder einer Lieferung zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Integra vorliegt.

9.2 Bei der Beauftragung Dritter durch Integra wird Integra die erforderliche Sorgfalt walten lassen. Für etwaige Unzulänglichkeiten dieser Dritten haftet Integra jedoch nicht.

9.3 Die Haftungsbeschränkung gilt auch für den Fall, dass Integra für Fehler von Dritten, die von Integra beauftragt wurden, oder für das nicht ordnungsgemäße Funktionieren des Webshops, der Geräte, der Software, der Dateien oder anderer Gegenstände, die von Integra bei der Erfüllung des Vertrages verwendet werden, haftet, ohne Ausnahme.

9.4 Soweit Integra haftpflichtversichert ist, ist sie zum Ersatz von Schäden des Kunden, die ihr zuzurechnen sind, nur bis zur Höhe des vom Versicherer gezahlten Betrags verpflichtet. Sofern die Versicherung nicht zahlt oder der Schaden nicht durch die Versicherung gedeckt ist, ist die Haftung auf den Netto(teil)rechnungswert der Lieferung oder Leistung, höchstens jedoch auf einen Betrag von 750,00 € (siebenhundertfünfzig Euro) beschränkt.

9.5 Integra haftet in keinem Fall für Geschäftsschäden und/oder indirekte oder Folgeschäden, die der Kunde erleidet.

9.6 Integra haftet niemals für einen Fehler an einem gelieferten Produkt, der die Folge eines Fehlers an einem Produkt ist, das von einer dritten Partei an Integra geliefert wurde oder von einer dritten Partei direkt an den Kunden geliefert wurde.

9.7 Die Haftung von Integra für Schäden, die sich aus Handlungen, Fehlern oder Unterlassungen von Personen ergeben, die nicht bei Integra beschäftigt sind, deren Dienste sie aber in Anspruch nimmt, ist gemäß den Bestimmungen dieses Artikels beschränkt. Diese Personen sind berechtigt, sich unabhängig auf die von Integra festgelegten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse zu berufen.

Artikel 10 Höhere Gewalt

10.1 Im Falle höherer Gewalt ist Integra berechtigt, ihre Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise auszusetzen oder den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, ohne dem Kunden gegenüber schadensersatzpflichtig zu sein und ohne Kosten und Zinsen zu zahlen.

10.2 Höhere Gewalt auf Seiten von Integra, wie unter 10.1 angegeben, umfasst, ist aber nicht beschränkt auf: Naturkatastrophen, Krieg, Kriegsgefahr, Unruhen und schwerwiegende Unruhen, Stagnation der Versorgung mit Rohstoffen und Fertigprodukten aufgrund unvorhergesehener Umstände, Streik, Arbeitsniederlegung, Arbeitsunterbrechung oder ähnliche Maßnahmen im oder gegenüber dem Unternehmen von Integra, ihren Lieferanten oder Dritten, deren Dienste sie in Anspruch nimmt, Unzulänglichkeiten der Lieferanten von Integra oder anderer Dritter, einschließlich der Nichtverfügbarkeit (oder verspäteten Verfügbarkeit) oder der unzureichenden Verfügbarkeit von Produkten, Materialien und Arbeitskräften, Beschädigung von Ausrüstungen und Vorräten durch Feuer, Hitze, Sturm oder äußere unvorhergesehene Ursachen, Epidemien/Pandemien; vollständige oder teilweise Schließung, jede Maßnahme einer nationalen oder internationalen Regierung, Verlust oder Beschädigung von Waren während des Transports oder der Lagerung.

Artikel 11 Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Beendigung

11.1 Integra ist berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention mit sofortiger Wirkung und ohne dass Integra diesbezüglich zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden ganz oder teilweise aufzulösen, unbeschadet der sonstigen Rechte von Integra, bei:

a. jeglichem Versäumnis des Kunden, seine Verpflichtungen gegenüber Integra zu erfüllen,

b. Konkurs, Zahlungseinstellung, Konkursverwaltung oder Zwangsverwaltung des Kunden oder ein diesbezüglicher Antrag, Einstellung, Liquidation oder Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens des Kunden.

11.2 Integra ist darüber hinaus berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass Integra diesbezüglich schadensersatzpflichtig ist, sofern Umstände eintreten, welche die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder sofern andere Umstände eintreten, welche die Aufrechterhaltung des Vertrages in unveränderter Form für Integra nicht zumutbar machen.

11.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nach und rechtfertigt dieses Versäumnis die Auflösung des Vertrags, ist Integra berechtigt, den Vertrag unverzüglich und mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass sie zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung verpflichtet ist, während der Kunde zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung aufgrund von Verzug verpflichtet ist.

11.4 Wenn der Kunde einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise storniert, werden ihm die bestellten und für ihn vorbereiteten Produkte zuzüglich der Kosten für die Lieferung, den Abtransport und die Zustellung sowie die für die Ausführung des Vertrags reservierte Arbeitszeit in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Artikel 12 Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

12.1 Auf alle von Integra abgeschlossenen Verträge sowie auf deren Abschluss, Ausführung und Auslegung und auf die von Integra vorgenommenen Handlungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

12.2 Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien werden in erster Instanz von dem zuständigen Gericht des Bezirks, in dem Integra ihren Sitz hat, entschieden.